Baugebiet Weertzen
Gemeinde Heeslingen
Die Gemeinde Heeslingen bietet Baugrundstücke in Weertzen „Östlich Kreuzberg Teil II“ zur Vermarktung an.
Die Grundstücksgrößen liegen zwischen 714 m2 bis 1.000 m2.
Der Kaufpreis beträgt 136,00 € je m² inkl. Beiträge für Schmutz- und Regenwasserentsorgung sowie Wasserversorgungsbeitrag
Verbindliche, schriftliche Bewerbungen auf den Ankauf eines Baugrundstückes sind bis zum 02.03.2026 postalisch per Einschreiben bzw. Einschreiben-Rückschein oder durch einen verschlossenen Umschlag jeweils mit der Aufschrift „Bewerbung für einen Bauplatz im Baugebiet „Östlich Kreuzberg Teil II“ der Gemeinde Heeslingen“ bei der Samtgemeinde Zeven, Vergabestelle, Am Markt 4, 27404 Zeven einzureichen. Die anhängenden ‚Verkaufsbedingungen für Baugrundstücke im Baugebiet ‚Östlich Kreuzberg Teil II Weertzen‘ der Gemeinde Heeslingen‘ sind zu beachten.
Der Bewerber auf ein Baugrundstück muss eine natürliche volljährige Person sein. Eheleute, Mitglieder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder einer eheähnlichen Gemeinschaft gelten als ein Bewerber.
Die interessierten Bewerber haben ihre privaten Voraussetzungen, die für die Zuteilung in die einzelnen Gruppen der Richtlinie erforderlich sind, darzulegen. (siehe Anlage: Bewerbung um einen Bauplatz)
Bewerbungen, die nach dem 02.03.2026 eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden.
Die Grundstückskaufverträge werden eine Verpflichtung zur Bebauung des jeweiligen Grundstücks mit einem bezugsfertigen Wohnhaus in einem Zeitraum von 5 Jahren nach der Beurkundung des Kaufvertrages beinhalten. Eine mindestens 50% Eigennutzung sowie eine 10 Jahresfrist als Hauptwohnsitz hat zu erfolgen.
Eine Übertragung des unbebauten Grundstückes an Dritte ist nicht zulässig. Wird ein von Grundstücksinteressenten erworbenes Grundstück innerhalb dieser Frist nicht bebaut, ist die Gemeinde Heeslingen berechtigt die Rückauflassung zu verlangen.
Ansprechpartner:





