Kommunalwahl 2026
Informationen und Ergebnisse zur Kommunalwahl 2026
Am Sonntag, 13. September 2026, finden in Niedersachsen in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr die allgemeinen Neuwahlen der Stadt-, Gemeinde- und Samtgemeinderäte sowie der Kreistage bzw. der Regionsversammlung statt. In der Samtgemeinde Zeven finden gleichzeitig auch die Direktwahlen des Samtgemeindebürgermeisters sowie des Landrates statt.
Allgemeine Informationen
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Samtgemeinde Zeven ihren Wohnsitz haben,
- nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind sowie
- in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
Informationen zur Briefwahl
Informationen zur Briefwahl erfolgen zu gegebener Zeit.
Informationen für Wahlhelfende
Möchten Sie sich freiwillig für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand melden, so wenden Sie sich gerne per E-Mail unter fachbereich3@zeven.de oder telefonisch unter der Rufnummer 04281 716 164 an den Fachbereich 3 - Bürger, Ordnung und Verkehr.
Die Mitglieder des Wahlvorstandes sind am Wahlsonntag im Wahllokal für den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe und die Feststellung des Wahlergebnisses zuständig. Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Für die Übernahme dieser wahlehrenamtlichen Tätigkeit wird ein Erfrischungsgeld gezahlt.
Wie setzt sich ein Wahlvorstand zusammen?
Der Wahlvorstand besteht in der Regel aus 6 Personen:
- einer Wahlvorsteherin oder einem Wahlvorsteher
- einer stellvertretenden Wahlvorsteherin oder einem stellvertretenden Wahlvorsteher
- einer Schriftführerin oder einem Schriftführer
- einer stellvertretenden Schriftführerin oder einem stellvertretenden Schriftführer
- aus zwei Beisitzern.
Welche Aufgaben habe ich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer in einem Wahlvorstand?
Ein Wahlvorstand hat unter anderem folgende Aufgaben:
- Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
- Sorge für Ruhe und Ordnung im Wahlraum
- Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses
- Überprüfung von Wahlscheinen
- Ausgabe des Stimmzettels
- Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
- Gegebenenfalls Hilfeleistung bei Stimmabgabe von Wählerinnen und Wählern mit Behinderung
- Zählung der Wähler
- Zählung der Stimmen
- Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses im Rahmen einer sogenannten Schnellmeldung, die an die Gemeindebehörde weitergeleitet wird
- Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
Über die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist vom Schriftführer des Wahlvorstandes eine Niederschrift zu fertigen, die von den Mitgliedern des Wahlvorstandes zu genehmigen und zu unterzeichnen ist.
Der Ablauf am Wahlsonntag
Die Mitglieder des Wahlvorstands treffen sich in der Regel am Wahlsonntag um 07.30 Uhr in ihrem Wahllokal. Nach dem Aufbau der Ausstattung werden die Wahllokale pünktlich um 08.00 Uhr für die Wählerinnen und Wähler geöffnet.
Die Wahl dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr. Über den Tag verteilt müssen nicht alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein. In der Regel werden sie in zwei „Schichten“ eingeteilt. Dies passiert in Absprache mit den jeweiligen Wahlvorstehern.
Um 18:00 Uhr wird die Wahl beendet. Dann müssen alle Mitglieder des Wahlvorstandes zur Auszählung im Wahllokal anwesend sein. Am Ende verpackt der Wahlvorstand die Unterlagen und der Wahlvorsteher übergibt diese im Rathaus an die zuständigen Mitarbeiter.
Amtliche Bekanntmachungen
Wahlergebnis





