Gemeinde Gyhum beschließt neue Förderrichtlinie für Vereine
Die Gemeinde Gyhum hat eine neue Förderrichtlinie für eingetragene Vereine beschlossen. Sie tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft und schafft erstmals eine umfassende und transparente Grundlage für die finanzielle Unterstützung der Vereinsarbeit in der Gemeinde. Vereine übernehmen in Gyhum wichtige Aufgaben des gesellschaftliche Lebens. Sie engagieren sich in den Bereichen Sport, Kultur, Heimatpflege, Jugendarbeit und sozialem Miteinander. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag für die Lebensqualität in den Ortschaften. Mit der neuen Förderrichtlinie möchte die Gemeinde dieses Engagement gezielt stärken und den Vereinen verlässliche Fördermöglichkeiten bieten. Die Richtlinie bündelt die verschiedenen Förderangebote in einem einheitlichen Regelwerk. Unterstützt werden können künftig beispielsweise Investitionen in Vereinsanlagen, die Unterhaltung und Bewirtschaftung vereinseigener Gebäude, die Anschaffung von Ausrüstung und Inventar sowie Projekte der Heimat- und Kulturarbeit. Darüber hinaus sieht die Richtlinie Zuschüsse für Vereinsjubiläen vor. Die Förderung erfolgt im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Über die Bewilligung der Anträge entscheiden die zuständigen politischen Gremien nach den Vorgaben der Richtlinie. Da die Förderrichtlinie erst zur diesjährigen Jahresmitte in Kraft tritt, hat die Gemeinde die Antragsfristen für das Jahr 2026 einmalig bis zum 1. September 2026 verlängert. Damit erhalten die Vereine ausreichend Zeit, sich mit den neuen Regelungen vertraut zu machen und ihre Förderanträge einzureichen. Die Förderrichtlinie sowie sämtliche Antragsunterlagen werden in Kürze auf der Internetseite der Samtgemeinde Zeven unter www.zeven.de/Leben-und-Wohnen/Sport-und-Freizeit/Vereinsförderung veröffentlicht. Mit der neuen Förderrichtlinie setzt die Gemeinde Gyhum ein deutliches Zeichen für die nachhaltige Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements und die Stärkung ihrer vielfältigen Vereinslandschaft.





