Veranstaltung: Anzeige
Weitere Hinweise finden Sie auch unter dem Stichpunkt
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Welche Gebühren fallen an?
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Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Welche Fristen muss ich beachten?
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vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)
Anzeigefrist:
1 Woche
Was sollte ich noch wissen?
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Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
(Quelle:
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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Herr Breden | 04281 / 716-165 | 04281 / 716-206 |