Plakatierung im öffentlichen Straßenraum, Sondernutzung
Das Zuständigkeitsgebiet der Samtgemeinde Zeven umfasst die Gebiete der Mitgliedsgemeinden
- Stadt Zeven mit den Ortsteilen Bademühlen, Badenstedt, Brauel, Brümmerhof, Brüttendorf, Oldendorf und Wistedt
- Gemeinde Elsdorf mit den Ortsteilen Ehestorf, Frankenbostel, Hatzte, Rüspel und Volkensen
- Gemeinde Gyhum mit den Ortsteilen Bockel, Hesedorf, Nartum und Wehldorf
- Gemeinde Heeslingen mit den Ortsteilen Boitzen, Freyersen, Meinstedt, Sassenholz, Steddorf, Weertzen, Wense und Wiersdorf
Wenn öffentlicher Straßenraum innerhalb dieses Gebietes für einen Privatzweck benutzt werden soll, hier durch Plakate, ist die Erteilung einer sogenannten Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Bitte beantragen Sie die erforderliche Erlaubnis rechtzeitig, d.h. mindestens zwei Wochen bevor die Plakatierung beginnt. Widerrechtlich aufgestellte Werbetafeln werden kostenpflichtig entfernt.
Mitzubringende Unterlagen / Dokumente
Formloses Anschreiben unter Angabe:
a) des Verantwortlichen
b) die Bezeichnung der Veranstaltung
c) der Anzahl der Werbetafeln
d) des Plakatierungszeitraumes und
e) der Plakatgröße
VCard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Herr Breden | 04281 / 716-165 | 04281 / 716-206 |
Bearbeitungsdauer:
mindestens 2 Wochen
Bearbeitungsgebühren:
Die Gebühr beträgt pro Werbetafel bis Größe DIN A0 = 1,50 € wöchentlich.
Für größere Werbetafeln beträgt die Gebühr 3,00 € wöchentlich.
Für größere Werbetafeln beträgt die Gebühr 3,00 € wöchentlich.