Lohnsteuerangelegenheiten
Für alle Lohnsteuerangelegenheiten ist das Finanzamt zuständig:
Finanzamt Zeven
(SG Zeven)
Kastanienweg 1
27404
Zeven
Leistungsbeschreibung
Adress- und Personendaten ändern lassen
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.
Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.
Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.
Änderung des Kirchensteuerabzugs bei KirchenaustrittBis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.
Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.
Wenn Sie aus einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft austreten, entfällt nach den Kirchensteuergesetzen der Länder die Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommen- beziehungsweise Lohnsteuer (Lohnkirchensteuer). Der Arbeitgeber muss deshalb nicht mehr bei jeder Lohnzahlung neben der Lohnsteuer auch die Kirchensteuer vom Arbeitslohn des Arbeitnehmers einbehalten und an das Finanzamt abführen. Das entsprechende Verfahren zum Wegfall des Abzugs der Lohnkirchensteuer erfolgt weitgehend automatisiert. Sie müssen daher nach erklärtem Austritt in der Regel nichts weiter tun, um sich Ihrer Pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer zu entledigen.
Wie und bei welcher Stelle der Kirchenaustritt zu erklären ist, ist landesrechtlich unterschiedlich geregelt. Die Kirchenzugehörigkeit wird bei den Meldebehörden der Länder erfasst und kann nur durch diese geändert werden. Die Finanzbehörden haben darauf keinen Einfluss. Dies ist zum Beispiel von Bedeutung, wenn bei den Behörden fehlerhafte Daten vorliegen.
Die Meldebehörden teilen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Änderungen der Kirchenzugehörigkeit und das entsprechende Datum mit. Das BZSt speichert die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) in einer Datenbank. Zu den gespeicherten Daten gehören auch Merkmale für den Kirchensteuerabzug.
Das BZSt stellt die ELStAM dem Arbeitgeber zum unentgeltlichen automatisierten Abruf bereit. Für die Einbehaltung der Kirchensteuer im Steuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber sind die ELStAM maßgeblich, das heißt, der Arbeitgeber ist hieran gebunden und braucht die Frage der Kirchensteuerpflicht nicht zu prüfen.
Änderung des Kirchensteuerabzugs bei KircheneintrittWie und bei welcher Stelle der Kirchenaustritt zu erklären ist, ist landesrechtlich unterschiedlich geregelt. Die Kirchenzugehörigkeit wird bei den Meldebehörden der Länder erfasst und kann nur durch diese geändert werden. Die Finanzbehörden haben darauf keinen Einfluss. Dies ist zum Beispiel von Bedeutung, wenn bei den Behörden fehlerhafte Daten vorliegen.
Die Meldebehörden teilen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Änderungen der Kirchenzugehörigkeit und das entsprechende Datum mit. Das BZSt speichert die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) in einer Datenbank. Zu den gespeicherten Daten gehören auch Merkmale für den Kirchensteuerabzug.
Das BZSt stellt die ELStAM dem Arbeitgeber zum unentgeltlichen automatisierten Abruf bereit. Für die Einbehaltung der Kirchensteuer im Steuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber sind die ELStAM maßgeblich, das heißt, der Arbeitgeber ist hieran gebunden und braucht die Frage der Kirchensteuerpflicht nicht zu prüfen.
Wenn Sie in eine steuererhebende Religionsgemeinschaft eintreten oder wiedereintreten, müssen Sie nach den Kirchensteuergesetzen der Länder Kirchensteuer zahlen, und zwar als Zuschlag zur Einkommen- beziehungsweise Lohnsteuer (Lohnkirchensteuer). Der Arbeitgeber muss deshalb bei jeder Lohnzahlung nicht nur die Lohnsteuer, sondern regelmäßig auch die Kirchensteuer vom Arbeitslohn des Arbeitnehmers einbehalten und an das Finanzamt abführen. Das entsprechende Verfahren zum Abzug der Lohnkirchensteuer erfolgt weitgehend automatisiert. Sie müssen daher nach erklärtem Eintritt in der Regel nichts weiter tun, um Ihren Kirchensteuerpflichten nachzukommen.
Wie und bei welcher Stelle der Kircheneintritt zu erklären ist, regeln die Religionsgemeinschaften selber. Die Kirchenzugehörigkeit wird bei den Meldebehörden der Länder erfasst und kann nur durch diese geändert werden. Die Finanzbehörden haben darauf keinen Einfluss. Dies ist zum Beispiel von Bedeutung, wenn bei den Behörden fehlerhafte Daten vorliegen.
Die Meldebehörden teilen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Änderungen der Kirchenzugehörigkeit und das entsprechende Datum mit. Das BZSt speichert die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) in einer Datenbank. Zu den gespeicherten Daten gehören auch Merkmale für den Kirchensteuerabzug.
Das BZSt stellt die ELStAM dem Arbeitgeber zum unentgeltlichen automatisierten Abruf bereit. Für die Einbehaltung der Kirchensteuer im Steuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber sind die ELStAM maßgeblich, das heißt, der Arbeitgeber ist hieran gebunden und braucht die Frage der Kirchensteuerpflicht nicht zu prüfen.
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse nach Tod des Ehegatten oder einer Lebenspartnerin bzw. eines LebenspartnersWie und bei welcher Stelle der Kircheneintritt zu erklären ist, regeln die Religionsgemeinschaften selber. Die Kirchenzugehörigkeit wird bei den Meldebehörden der Länder erfasst und kann nur durch diese geändert werden. Die Finanzbehörden haben darauf keinen Einfluss. Dies ist zum Beispiel von Bedeutung, wenn bei den Behörden fehlerhafte Daten vorliegen.
Die Meldebehörden teilen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Änderungen der Kirchenzugehörigkeit und das entsprechende Datum mit. Das BZSt speichert die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) in einer Datenbank. Zu den gespeicherten Daten gehören auch Merkmale für den Kirchensteuerabzug.
Das BZSt stellt die ELStAM dem Arbeitgeber zum unentgeltlichen automatisierten Abruf bereit. Für die Einbehaltung der Kirchensteuer im Steuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber sind die ELStAM maßgeblich, das heißt, der Arbeitgeber ist hieran gebunden und braucht die Frage der Kirchensteuerpflicht nicht zu prüfen.
Ihre Steuerklasse wird ab dem ersten des auf den Todestag Ihrer Ehepartnerin oder Ihres Ehepartners oder Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners (im Folgenden für beides: Partnerin oder Partner) folgenden Monats automatisch auf die Steuerklasse III umgestellt. Im darauffolgenden Jahr bleiben Sie ebenfalls in der Steuerklasse III.
Sie kommen jedoch nicht in die Steuerklasse III, wenn Sie zum Zeitpunkt des Todes dauernd getrennt gelebt haben. Ab Beginn des zweiten Kalenderjahres nach dem Tod Ihrer Partnerin oder Ihres Partners kommen Sie in die Steuerklasse I.
Anstelle der Steuerklasse I kann für Sie die günstigere Steuerklasse II in Betracht kommen, wenn Ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht. Die Einreihung in Steuerklasse II können Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt beantragen.
Sie kommen jedoch nicht in die Steuerklasse III, wenn Sie zum Zeitpunkt des Todes dauernd getrennt gelebt haben. Ab Beginn des zweiten Kalenderjahres nach dem Tod Ihrer Partnerin oder Ihres Partners kommen Sie in die Steuerklasse I.
Anstelle der Steuerklasse I kann für Sie die günstigere Steuerklasse II in Betracht kommen, wenn Ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht. Die Einreihung in Steuerklasse II können Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt beantragen.
Verfahrensablauf
Änderung des Kirchensteuerabzugs bei Kirchenaustritt
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Sie geben eine Erklärung des Kirchenaustritts gegenüber der nach Landesrecht zuständigen Stelle ab.
Änderung des Kirchensteuerabzugs bei Kircheneintritt- Diese Stelle informiert die jeweilige Meldebehörde, welche wiederum der Finanzverwaltung den Austritt sowie das Datum des Austritts übermittelt.
- Gegenüber dem Finanzamt ist daher kein Antrag oder Hinweis erforderlich.
Die Eintritts- oder Wiedereintrittserklärung geben Sie gegenüber der jeweiligen Religionsgemeinschaft ab.
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse nach Tod des Ehegatten oder einer Lebenspartnerin bzw. eines Lebenspartners- Die Religionsgemeinschaft informiert die zuständige Meldebehörde. Dort werden die Informationen gespeichert und an das Bundeszentralamt für Steuern weiterleitet.
- Das Bundeszentralamt für Steuern informiert die Finanzämter.
- Gegenüber dem Finanzamt ist kein Antrag oder Hinweis erforderlich, da die Daten von den Meldebehörden über das Bundeszentralamt für Steuern an den Arbeitgeber weitergeleitet werden.
Sie müssen nichts veranlassen, um die Steuerklasse III nach Versterben Ihrer Partnerin oder Ihres Partners zu erhalten. Die Meldebehörde teilt dem Bundeszentralamt für Steuern Änderungen im Familienstand mit.
Sollten Sie die Einreihung in die Steuerklasse II wünschen, können Sie dies beantragen. Gehen Sie folgendermaßen vor:
Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf ELSTER. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu 2 Wochen dauern kann.
Sollten Sie die Einreihung in die Steuerklasse II wünschen, können Sie dies beantragen. Gehen Sie folgendermaßen vor:
- Wählen Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung im Bereich 'Steuerformulare' unter 'Lohnsteuer (Arbeitnehmer)' das passende Antragsformular aus: 'Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung' mit der Anlage Kinder für das jeweilige Jahr
- Füllen Sie den Antrag am elektronischen Endgerät oder ausgedruckt handschriftlich aus und unterschreiben Sie ihn.
- Schicken Sie den Antrag per Post an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt.
- Sie erhalten einen Bescheid.
Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf ELSTER. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu 2 Wochen dauern kann.
An wen muss ich mich wenden?
Adress- und Personendaten ändern lassen
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse nach Tod des Ehegatten oder einer Lebenspartnerin bzw. eines LebenspartnersDie Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Voraussetzungen
Adress- und Personendaten ändern lassenÄnderung des Kirchensteuerabzugs bei KircheneintrittElektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse nach Tod des Ehegatten oder einer Lebenspartnerin bzw. eines Lebenspartners
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Keine
Änderung des Kirchensteuerabzugs bei Kirchenaustritt- Erklärung des Kirchenaustritts gegenüber der dafür nach dem jeweiligen Landesrecht zuständigen Stelle
- persönliche Erklärung des Kircheneintritts beziehungsweise Wiedereintritts gegenüber der Religionsgemeinschaft
- die einzelnen Voraussetzungen hängen von der jeweiligen Religionsgemeinschaft ab
Sie und Ihre verstorbene Partnerin oder Ihr verstorbener Partner haben zum Zeitpunkt des Todes nicht dauernd getrennt gelebt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Adress- und Personendaten ändern lassenÄnderung des Kirchensteuerabzugs bei Kirchenaustritt
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
- Personalausweis bzw. Reisepass
- entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Änderung des Kirchensteuerabzugs bei KircheneintrittSie müssen keine Unterlagen einreichen.
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse nach Tod des Ehegatten oder einer Lebenspartnerin bzw. eines LebenspartnersSie müssen keine Unterlagen einreichen.
Welche Gebühren fallen an?
Adress- und Personendaten ändern lassen
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Änderung des Kirchensteuerabzugs bei KirchenaustrittOb und in welcher Höhe Gebühren für den Austritt anfallen, hängt von den Gebührenordnungen der im jeweiligen Bundesland zuständigen Stelle ab. Die Finanzverwaltung erhebt keine Gebühren.
Änderung des Kirchensteuerabzugs bei KircheneintrittFür Sie entstehen keine Kosten.
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse nach Tod des Ehegatten oder einer Lebenspartnerin bzw. eines Lebenspartners
Gebühr:
kostenfrei
Für Sie entstehen keine Kosten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Adress- und Personendaten ändern lassen
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse nach Tod des Ehegatten oder einer Lebenspartnerin bzw. eines LebenspartnersSie müssen keine Fristen einhalten.
Bearbeitungsdauer
Änderung des Kirchensteuerabzugs bei Kircheneintritt
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Beim Eintritt oder Wiedereintritt in eine Religionsgemeinschaft wird die Änderung des Kirchensteuerabzugsmerkmals zum 1. des auf den Eintritt folgenden Monats steuerlich wirksam.
Beispiel: Wenn Ihr Kircheneintritt am 4.7. erfolgt, so wird dies am 1.8. steuerlich wirksam.
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse nach Tod des Ehegatten oder einer Lebenspartnerin bzw. eines LebenspartnersBeispiel: Wenn Ihr Kircheneintritt am 4.7. erfolgt, so wird dies am 1.8. steuerlich wirksam.
Umstellung auf Steuerklasse III: keine
Beantragung der Steuerklasse II: abhängig von der Auslastung im zuständigen Finanzamt
Beantragung der Steuerklasse II: abhängig von der Auslastung im zuständigen Finanzamt
Rechtsgrundlage
Adress- und Personendaten ändern lassenÄnderung des Kirchensteuerabzugs bei KirchenaustrittÄnderung des Kirchensteuerabzugs bei KircheneintrittElektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse nach Tod des Ehegatten oder einer Lebenspartnerin bzw. eines Lebenspartners
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Anträge / Formulare
Änderung des Kirchensteuerabzugs bei KircheneintrittElektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse nach Tod des Ehegatten oder einer Lebenspartnerin bzw. eines Lebenspartners
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
- Formulare: nein
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Fachlich freigegeben durch
Adress- und Personendaten ändern lassen
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Niedersächsisches Finanzministerium
Änderung des Kirchensteuerabzugs bei KirchenaustrittBundesministerium der Finanzen
Änderung des Kirchensteuerabzugs bei KircheneintrittBundesministerium der Finanzen
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse nach Tod des Ehegatten oder einer Lebenspartnerin bzw. eines LebenspartnersLandesamt für Steuern Niedersachsen
An wen muss ich mich wenden?
Adress- und Personendaten ändern lassen
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse nach Tod des Ehegatten oder einer Lebenspartnerin bzw. eines LebenspartnersDie Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.