Kinderspielplatz
In Wohnbaugebieten werden von den Gemeinden Spielplätze für 6 bis 12 jährige Kinder angelegt. Auch Kleinkinder dürfen hier spielen, müssen aber beaufsichtigt werden. Die Spielplätze dienen nicht nur den Kindern zur Kommunikation mit Gleichaltrigen, sondern sind auch für die Eltern Plätze um soziale Kontakte mit Nachbarn zu pflegen. Die Spielgeräte werden vom Bauhof der Samtgemeinde Zeven regelmäßig kontrolliert und gewartet.
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
In allen Städten und Gemeinden gibt es Spielplätze für die kleineren Kinder. Diese sind nicht immer dort, wo Eltern sie sich wünschen oder nicht in dem Zustand, den sie sich vorstellen.
Wer Änderungs- und Verbesserungsvorschläge hat und Verschmutzungen (z.B. durch Hunde) oder missbräuchliche Nutzung (z.B. durch ältere Jugendliche) melden möchte, wendet sich an die zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle informiert auch über die Standorte der Spielplätze in ihrem Gebiet.
Wer Änderungs- und Verbesserungsvorschläge hat und Verschmutzungen (z.B. durch Hunde) oder missbräuchliche Nutzung (z.B. durch ältere Jugendliche) melden möchte, wendet sich an die zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle informiert auch über die Standorte der Spielplätze in ihrem Gebiet.
An wen muss ich mich wenden?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
(Quelle:
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Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle:
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Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
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Bürgerin oder Bürger steht es jederzeit frei, sich mit anderen Eltern und Interessierten zusammen zu tun und sich aktiv für Verbesserungen einzusetzen.
An wen muss ich mich wenden?
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)
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Herr Betsch, Jens | 04281 / 716-244 | 04281 / 716-129 |