Gaststättenbetrieb - Anzeige Wechsel der vertretungsberechtigten Person
Leistungsbeschreibung
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Wer als juristische Person ein Gaststättengewerbe betreibt und eine andere Person zur Vertretung beruft, muss dies unverzüglich der zuständigen Stelle anzeigen.
Verfahrensablauf
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- Sie müssen der Behörde, der Sie Ihr Gaststättengewerbe angezeigt haben, mitteilen, dass ein Wechsel in der Vertretungsberechtigung stattgefunden hat.
- Dazu verwenden Sie das vorgeschriebene Anzeigeformular und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
An wen muss ich mich wenden?
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Dieses Verfahren kann auch über einen 'Einheitlichen Ansprechpartner' abgewickelt werden. Bei dem 'Einheitlichen Ansprechpartner' handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Zuständige Stelle
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Die Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich das Gaststättengewerbe ausgeübt wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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- Personalausweis oder ein vergleichbares Personaldokument
- ggf. Vertretungsvollmacht
- Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister
- bei Alkoholausschank:
- Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) sowie
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO)
Welche Gebühren fallen an?
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Es fallen Gebühren nach Tarifnummer 40.6.1 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an. Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Die Anzeige müssen Sie unverzüglich – ohne schuldhaftes Zögern – erstatten.
Bearbeitungsdauer
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Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang der erforderlichen Unterlagen.
Anträge / Formulare
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- Anzeige eines Gaststättengewerbes
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ggf.
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ggf.
Fachlich freigegeben durch
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Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
An wen muss ich mich wenden?
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Dieses Verfahren kann auch über einen 'Einheitlichen Ansprechpartner' abgewickelt werden. Bei dem 'Einheitlichen Ansprechpartner' handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Herr Breden | 04281 / 716-165 | 04281 / 716-206 |