Wohnsitz Abmeldung
Leistungsbeschreibung
Wohnsitz Abmeldung
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben. Beachten Sie bitte hierzu auch die Hinweise in der Leistung zur Abmeldung eines Nebenwohnsitzes.
Wohnsitz Abmeldung des HauptwohnsitzesDie Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen. Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig.
Wohnsitz Abmeldung des NebenwohnsitzesEine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
Verfahrensablauf
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Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie lediglich die neue Wohnung anmelden. Die zuständige Stelle des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.
Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, können Sie diese Wohnung entweder bei der vor Ort zuständigen Stelle oder bei der für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständigen Stelle abmelden.
Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, können Sie diese Wohnung entweder bei der vor Ort zuständigen Stelle oder bei der für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständigen Stelle abmelden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wohnsitz AbmeldungWohnsitz Abmeldung des HauptwohnsitzesWohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
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- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
- Personalausweis
- Meldeschein
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Welche Gebühren fallen an?
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Es fallen keine Gebühren an.
Wohnsitz Abmeldung des HauptwohnsitzesEs fallen keine Gebühren an.
Wohnsitz Abmeldung des NebenwohnsitzesEs fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Die Abmeldung muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.
Wohnsitz Abmeldung des HauptwohnsitzesDie Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Wohnsitz Abmeldung des NebenwohnsitzesDie Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Rechtsgrundlage
Wohnsitz AbmeldungWohnsitz Abmeldung des HauptwohnsitzesWohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
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Anträge / Formulare
Wohnsitz Abmeldung
Wohnsitz Abmeldung des HauptwohnsitzesWohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
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Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.
Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich. Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Fachlich freigegeben durch
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keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen
Wohnsitz Abmeldung des HauptwohnsitzesNiedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Wohnsitz Abmeldung des NebenwohnsitzesNiedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
An wen muss ich mich wenden?
Wohnsitz Abmeldung
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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Wohnsitz Abmeldung des HauptwohnsitzesDie Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Wohnsitz Abmeldung des NebenwohnsitzesWenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Frau Martens, Marina | 04281 / 716-261 | 04281 / 716-127 | ||
Frau Pape | 04281 / 716-261 | 04281 / 716-127 | ||
Frau Windler | 04281 / 716-261 | 04281 / 716-127 | ||
Frau Murken | 04281 / 716-261 | |||
Frau Garz, Melina | 04281 / 716-261 | |||
Frau Wolff, Aileen | 04281 / 716-261 | 04281 / 716-127 |