Hunde-Abmeldung
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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- ausgefülltes Abmeldeformular
Welche Gebühren fallen an?
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Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Rechtsgrundlage
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Kommunale Satzung
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur 'Hundehaltung Anmeldung'.
Fachlich freigegeben durch
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
An wen muss ich mich wenden?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Frau Martens, Marina | 04281 / 716-261 | 04281 / 716-127 | ||
Frau Pape | 04281 / 716-261 | 04281 / 716-127 | ||
Frau Windler | 04281 / 716-261 | 04281 / 716-127 | ||
Frau Murken | 04281 / 716-261 | |||
Frau Garz, Melina | 04281 / 716-261 | |||
Frau Wolff, Aileen | 04281 / 716-261 | 04281 / 716-127 |