Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe
Die Lieferzeiten des Reisepasses weichen leider nach wie vor von der regulären Lieferzeit von 3-4 Wochen ab. Für nähere Infos, kontaktieren Sie bitte den BürgerService der Samtgemeinde Zeven.
Gebührenerhöhung für Reisepässe
Die Gebühr für einen Reisepass erhöht sich ab dem 01.01.2024 für Antragsteller ab 24 Jahren von bisher 60 € auf 70 €.
Die Gebühr für den Reisepass bei Antragstellern unter 24 Jahren bleibt unberührt. Dieser kostet weiterhin 37,50 €.
Grundlage ist die Änderung des § 15 der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV) zum 01.01.2024
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Grundsätzlich wird für jeden Bürger/jede Bürgerin nur ein gültiger Reisepass ausgestellt.
Bei Nachweis eines berechtigten Interesses können jedoch weitere, gleichzeitig gültige Reisepässe ausgestellt werden.
Bei Nachweis eines berechtigten Interesses können jedoch weitere, gleichzeitig gültige Reisepässe ausgestellt werden.
Verfahrensablauf
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Die antragstellende Person muss lediglich unterschreiben.
An wen muss ich mich wenden?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Voraussetzungen
(Quelle:
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- Personen, die beruflich viel ins Ausland reisen und deren Pass häufig für längere Zeit zur Visaerteilung bei der Botschaft des Ziellandes abgegeben werden muss.
- Reisende nach Israel, wenn im Reisepass bereits Sichtvermerke (Visa) arabischer Staaten vorhanden sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- bisheriger Reisepass
- Nachweis über die Notwendigkeit eines zweiten Reisepasses, z. B. Bescheinigung des Arbeitgebers über die häufigen Auslandsreisen oder Reisebestätigung für die Reise in bestimmte Länder
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr:
37,50 € EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr:
59,50 € EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr:
60,00 € EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr:
82,00 € EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
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Geltungsdauer:
6 Jahre
Bearbeitungsdauer
(Quelle:
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https://service.niedersachsen.de
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Bearbeitungsdauer:
4 Wochen
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle:
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Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Fachlich freigegeben durch
(Quelle:
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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
An wen muss ich mich wenden?
(Quelle:
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https://service.niedersachsen.de
)
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Frau Martens, Marina | 04281 / 716-261 | 04281 / 716-127 | ||
Frau Pape | 04281 / 716-261 | 04281 / 716-127 | ||
Frau Windler | 04281 / 716-261 | 04281 / 716-127 | ||
Frau Murken | 04281 / 716-261 | |||
Frau Garz, Melina | 04281 / 716-261 | |||
Frau Wolff, Aileen | 04281 / 716-261 | 04281 / 716-127 |