Reisepass Ausstellung für Vielreisende

Die Lieferzeiten des Reisepasses weichen leider nach wie vor von der regulären Lieferzeit von 3-4 Wochen ab. Für nähere Infos, kontaktieren Sie bitte den BürgerService der Samtgemeinde Zeven.


Gebührenerhöhung für Reisepässe

Die Gebühr für einen Reisepass erhöht sich ab dem 01.01.2024 für Antragsteller ab 24 Jahren von bisher 60 € auf 70 €.

Die Gebühr für den Reisepass bei Antragstellern unter 24 Jahren bleibt unberührt. Dieser kostet weiterhin 37,50 €.

Grundlage ist die Änderung des § 15 der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV) zum 01.01.2024

Leistungsbeschreibung
Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • ggf. bisheriger Reisepass
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Gebühren fallen an?
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 59,50 € EUR

Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 82,00 € EUR

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Fristen muss ich beachten?
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Geltungsdauer: 6 Jahre

für Antragsteller/-innen über 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 4 Wochen

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Was sollte ich noch wissen?
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inners und Sport
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Ansprechpartner
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04281 / 716-261 04281 / 716-127
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