Kanalbaubeiträge (Schmutz- und Regenwasser)

Die Kanalbaubeiträge werden nach einem grundstücksflächenbezogenen Maßstab unter Berücksichtigung der auf dem Grundstück zulässigen Anzahl der Vollgeschosse festgesetzt.
Die Beitragspflicht entsteht grundsätzlich mit der Anschlussmöglichkeit an die öffentliche Entwässerungsanlage (Verlegen eines Abzweigers bis an die Grundstücksgrenze). Die Beiträge werden zur Refinanzierung der Investitionskosten erhoben.

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