Bauanträge/Baugenehmigungen
Baumaßnahmen bedürfen in der Regel der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde, dem Landkreis Rotenburg/W., Nebenstelle Bremervörde. Zu den Bauanträgen haben die Gemeinden eine Stellungnahme abzugeben. Soll vor Stellung eines Bauantrages geklärt werden, ob eine Baumaßnahme zulässig ist, kann eine Bauvoranfrage gestellt werden.
Bei Fragen zu Bauanträgen beraten wir Sie oder der Landkreis Rotenburg/W., Nebenstelle Bremervörde, Amtsallee 7, 27432 Bremervörde, Telefon 04761/983-0.
Hierbei kann geklärt werden,
* ob und wie ein Grundstück bebaut werden darf,
* welche Nutzungen zulässig sind.
Unter bestimmten Voraussetzungen können gem. § 62 Nds. Bauordnung Wohngebäude und sonstige Gebäude ohne Baugenehmigung errichtet werden. Für diese Vorhaben ist eine schriftliche Mitteilung nach § 62 NBauO mit den erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
Auskünfte hierüber erhalten Sie im Fachbereich 4 (Bauverwaltung) der Samtgemeinde Zeven und von der Bauaufsichtsbehörde oder durch den von Ihnen beauftragten Entwurfsverfasser Ihres Bauvorhabens. Es kann hilfreich sein, einen Lageplan des Grundstückes mitzubringen.
Unter Umständen ist eine Befreiung von der Baugenehmigungspflicht möglich.
- ausgefülltes amtliches Antragsformular
- ausgefülltes amtliches Antragsformular
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Frau Viebrock, Pauline | 04281 / 716-143 | 04281 / 716-129 | ||
Frau Gall, Nina | 04281 / 716-171 | 04281 / 716-129 |