Die Samtgemeindekasse ist zuständig für die Abwicklung des gesamten baren und unbaren Zahlungsverkehrs der Samtgemeinde Zeven, der Mitgliedsgemeinden Elsdorf, Gyhum, Heeslingen, der Stadt Zeven und der Volkshochschule Zeven.
Die Kasse ist also zuständig für das Verbuchen von Einnahmen (z.B. Steuern, Beiträge, Abgaben etc.) und das Auszahlen von Geldern.
Die Samtgemeindekasse ist gleichzeitig auch Vollstreckungsbehörde. Sie mahnt und vollstreckt Forderungen, die nicht bezahlt werden. Statt eines Gerichtsvollziehers ist dafür ein Vollstreckungsbeamter eingesetzt.

Informationen über die Erhebung von personenbezogenen Daten nach EU-DSGVO:

Amtsleiter:
04281 / 716-138
04281 / 716-126

Ansprechpartner:
Dienstleistungen:
Adresse:
Samtgemeinde Zeven (SG Zeven)
Straße:
Am Markt 4
PLZ/Ort:
27404 Zeven

04281 / 716-0
04281 / 716-126

Öffnungszeiten:
Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
nicht verfügbar: