Die Samtgemeinde Zeven ist Träger des städtischen Friedhofes Kirchhofsallee sowie der Friedhöfe in den Ortschaften Heeslingen, Nartum, Hesedorf, Wistedt, Badenstedt, Brauel, Sassenholz, Steddorf und Freyersen. Die Bürger der Stadt bzw. der jeweiligen Ortschaft können auf diesen Friedhöfen Nutzungsrechte an Reihen- bzw. Wahlgrabstellen für die Dauer von 30 Jahren erwerben. Neben der einmaligen Gebühr wird für die Dauer des Nutzungsrechtes eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr erhoben.

Amtsleiter:
04281 / 716-140
04281 / 716-129

Ansprechpartner:
Dienstleistungen:
Adresse:
Samtgemeinde Zeven (SG Zeven)
Straße:
Am Markt 4
PLZ/Ort:
27404 Zeven

04281 716-134

Öffnungszeiten:
Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
nicht verfügbar: