Obdachlosenhilfe
Die Aufgaben der Obdachlosenbehörde werden vom Fachbereich 3 (Bürger, Ordnung und Verkehr) der Samtgemeinde Zeven wahrgenommen. Obdachlose werden in samtgemeindeeigenen Liegenschaften untergebracht.
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
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Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Es müssen keine Fristen beachtet werden.
An wen muss ich mich wenden?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Herr Meyer, Heiko | 04281 / 716-168 | 04281 / 716-270 |