Nachbarschaftsstreitigkeiten
Sollte es zu Rechtsstreitigkeiten aufgrund von z.B. Nachbarschaftsangelegenheiten zwischen zwei Privatpersonen kommen ist hier das Schiedsamt zuständig.
Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Zeven ist
Gerd Gerdes
Tel.: 04287 925144
Fax: 04287 925146
Tel.: 04287 925144
Fax: 04287 925146
e-Mail: gerd.gerdes@btb-gerdes.de
Stellvertretender Schiedsmann:
Herr Lukas Scherak,
Tel. 0171-7844623,
E-Mail: lukas.scherak@lahugen.com
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Bäume und Sträucher, Abstände und Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt natürlich die Kinder: es gibt viele Anlässe, dass aus der nachbarlichen Gemeinschaft ein handfester Streit wird.
Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen, die man erfahren kann. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen, die man erfahren kann. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
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Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Fachlich freigegeben durch
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Niedersächsisches Justizministerium
An wen muss ich mich wenden?
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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
VCard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Frau Behrens, Marieke | 04281 / 716 164 | 04281 / 716 126 |