Gartenwasserzähler

Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangt sind, z.B. Gartenbewässerung, können auf Antrag ermäßigt werden. Der Gartenwasserzähler ist ein fest installierter Zwischenzähler und ist vom Gebührenpflichtigen auf eigene Kosten einzubauen.

Es bestehen verschiedene Voraussetzungen für einen ordnungsgemäß installierten Wasserzähler:

1. Der Wasserzähler muss fest in die Zuleitung zur Abnahmestelle installiert sein. Sollte der Einbau des Wasserzählers im Gebäude nicht möglich sein, können auch Wasserzähler, die auf den Außenwasserhahn aufgeschraubt sind, verwendet werden. Die Installation des Wasserzählers muss jedoch durch einen Fachbetrieb erfolgen. Die Verplombung des angebauten Zählers durch einen Fachbetrieb ist hierbei zwingend notwendig (Kopie der Rechnung bitte beifügen).


2. Der Wasserzähler darf in den Wintermonaten nicht demontiert werden.

3. Der Wasserzähler muss den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen. Danach hat ein Kaltwasserzähler eine Eichgültigkeit von sechs Jahren.





Ansprechpartner
Email VCard Name Telefon Fax
04281 / 716-153 04281 /716-105