Telefongebührenermäßigung

Es handelt sich um eine Ermäßigung der Verbindungsentgelte im Festnetz der Deutschen Telekom AG . Stichwort Sozialtarif.
Werden Telefongespräche über einen anderen Anbieter geführt, ist keine Ermäßigung möglich.

Voraussetzung ist die
- Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht oder
- die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen "RF" oder
- die Vorlage des aktuellen BaföG-Bescheides.