Reisepass Ausstellung für Vielreisende
Die Lieferzeiten des Reisepasses weichen leider nach wie vor von der regulären Lieferzeit von 3-4 Wochen ab. Für nähere Infos, kontaktieren Sie bitte den BürgerService der Samtgemeinde Zeven.
Gebührenerhöhung für Reisepässe
Die Gebühr für einen Reisepass erhöht sich ab dem 01.01.2024 für Antragsteller ab 24 Jahren von bisher 60 € auf 70 €.
Die Gebühr für den Reisepass bei Antragstellern unter 24 Jahren bleibt unberührt. Dieser kostet weiterhin 37,50 €.
Grundlage ist die Änderung des § 15 der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV) zum 01.01.2024
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr:
59,50 € EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr:
82,00 € EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Geltungsdauer:
6 Jahre
für Antragsteller/-innen über 24 Jahre
Geltungsdauer:
10 Jahre
Bearbeitungsdauer
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Bearbeitungsdauer:
4 Wochen
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Fachlich freigegeben durch
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Niedersächsisches Ministerium für Inners und Sport
An wen muss ich mich wenden?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
VCard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Frau Martens, Marina | 04281 / 716-261 | 04281 / 716-127 | ||
Frau Pape | 04281 / 716-261 | 04281 / 716-127 | ||
Frau Windler | 04281 / 716-261 | 04281 / 716-127 | ||
Frau Murken | 04281 / 716-261 | |||
Frau Garz, Melina | 04281 / 716-261 | |||
Frau Wolff, Aileen | 04281 / 716-261 | 04281 / 716-127 |