Eheschließung, Trauung mit gleichgeschlechtlichem Partner
Bearbeitungsgebühren:
- Prüfung der Ehefähigkeit 50,00 €
- Prüfung der Ehefähigkeit bei Auslandsbeteiligung 50,00 €
zuzüglich je ausländisches Recht 40,00 - erste Heiratsurkunde 15,00 €
- jede weitere Heiratsurkunde 7,50 €
- Stammbücher 10,00 € bis 30,00 €
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Lebenspartnerschaften können im Inland seit dem 01.10.2017 nicht mehr begründet werden. Mit der Öffnung der Ehe können gleichgeschlechtliche Paare seit dem o. g. Zeitpunkt im Inland eine Ehe eingehen.
Verfahrensablauf
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Die beabsichtigte Eheschließung ist anzumelden.
An wen muss ich mich wenden?
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Die Zuständigkeit für die Anmeldung der Eheschließung liegt bei dem Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie oder Ihr zukünftiger Ehegatte Ihren/seinen Wohnsitz oder Ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben/hat.
Haben weder Sie noch Ihr Ehegatte Ihren/seinen Wohnsitz oder Ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist für die Anmeldung das Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt zuständig, vor dem die Ehe geschlossen werden soll.
Zuständig für die Eheschließung ist jedes deutsche Standesamt.
Haben weder Sie noch Ihr Ehegatte Ihren/seinen Wohnsitz oder Ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist für die Anmeldung das Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt zuständig, vor dem die Ehe geschlossen werden soll.
Zuständig für die Eheschließung ist jedes deutsche Standesamt.
Voraussetzungen
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- Volljährigkeit
- Geschäftsfähigkeit
- keine bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft mit einer dritten Person
- keine Verwandtschaft in gerader Linie sowie zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
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Wenn die Eheschließung in einem anderem Standesamt vollzogen wird als dort, wo die Eheschließenden ihren Wohnsitz haben.
Gebühr:
40,00 € EUR
außerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes, ausgenommen
bei lebensgefährlicher Erkrankung einer der Eheschließenden
Abgabe:
100,00 € EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
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Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fachlich freigegeben durch
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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
An wen muss ich mich wenden?
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Die Zuständigkeit für die Anmeldung der Eheschließung liegt bei dem Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie oder Ihr zukünftiger Ehegatte Ihren/seinen Wohnsitz oder Ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben/hat.
Haben weder Sie noch Ihr Ehegatte Ihren/seinen Wohnsitz oder Ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist für die Anmeldung das Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt zuständig, vor dem die Ehe geschlossen werden soll.
Zuständig für die Eheschließung ist jedes deutsche Standesamt.
Haben weder Sie noch Ihr Ehegatte Ihren/seinen Wohnsitz oder Ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist für die Anmeldung das Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt zuständig, vor dem die Ehe geschlossen werden soll.
Zuständig für die Eheschließung ist jedes deutsche Standesamt.
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Frau Bluhm | 04281 / 716-134 | 04281 / 716-135 | ||
Frau Kießling, Ute | 04281 / 716-133 | 04281 / 716-135 |