Container im öffentlichen Straßenraum, Sondernutzung
Das Zuständigkeitsgebiet der Samtgemeinde Zeven umfasst die Gebiete der Mitgliedsgemeinden
- Stadt Zeven mit den Ortsteilen Bademühlen, Badenstedt, Brauel, Brümmerhof, Brüttendorf, Oldendorf und Wistedt
- Gemeinde Elsdorf mit den Ortsteilen Ehestorf, Frankenbostel, Hatzte, Rüspel und Volkensen
- Gemeinde Gyhum mit den Ortsteilen Bockel, Hesedorf, Nartum und Wehldorf
- Gemeinde Heeslingen mit den Ortsteilen Boitzen, Freyersen, Meinstedt, Sassenholz, Steddorf, Weertzen, Wense und Wiersdorf
Wenn öffentlicher Straßenraum innerhalb dieses Gebietes für einen Privatzweck benutzt werden soll, hier durch Aufstellen eines Containers, ist in der Regel die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO notwendig.
Bitte beantragen Sie die erforderliche Genehmigung rechtzeitig, d.h. mindestens zwei Wochen vor der Aufstellung des Containers.
Mitzubringende Unterlagen / Dokumente
Formloses Anschreiben unter Angabe:
- des Verantwortlichen
- des gewünschten Aufstellortes
- der Containerfirma
- des Aufstellungszeitraumes
Oder verwenden Sie den hinterlegten Vordruck.
Bearbeitungsgebühren:
Für die Sondernutzung werden Gebühren berechnet.
Die Gebühr beträgt pro m² = 1,00 € wöchentlich.
Die Mindestgebühr liegt bei 20,00 €.
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Herr Breden | 04281 / 716-165 | 04281 / 716-206 |
wichtige Unterlagen:
(SG Zeven)
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund nach § 46 StVO