Bauvoranfragen / Bauvorbescheid
Wenn Sie klären lassen wollen, ob eine von Ihnen geplante Baumaßnahme zulässig ist, können sie eine Bauvoranfrage nach § 73 NBauO stellen, die durch einen Bauvorbescheid beantwortet wird.
Es kann dabei eine Klärung über einzelne Fragen, die selbstständig beurteilt werden können, erfolgen, wie z.B. Höhe des Gebäudes.
Sie können über eine Bauvoranfrage auch abklären, ob eine Baumaßnahme nach städtebaulichen Planungsrecht zulässig ist.
Bauvorbescheide werden durch die Bauaufsichtsbehörde, dem Landkreis Rotenburg/W., Nebenstelle Bremervörde, erteilt.
Zu den Bauvoranfragen haben die Gemeinden eine Stellungnahme abzugeben, deshalb bietet es sich an, die Bauvoranfragen zunächst bei der Gemeinde einzureichen. Von hier werden die Bauvoranfragen an den Landkreis weitergeleitet. Es kann hilfreich sein, einen Lageplan des Grundstückes mitzubringen.
Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Frau Viebrock, Pauline | 04281 / 716-143 | 04281 / 716-129 | ||
Frau Gall, Nina | 04281 / 716-171 | 04281 / 716-129 |