Auskunftssperre Einrichtung
Es kann eine Auskunftssperre ins Melderegister eingetragen werden, wenn dem Betroffenen oder einer anderen Person durch Bekanntgabe der Anschrift eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen könnte.
Die Auskunftssperre hat nur Auswirkungen gegenüber Anfragen aus dem privaten Bereich (Privatpersonen, Firmen, Rechtsanwälte u. ä.). Behörden und sonstige öffentliche Stellen erhalten weiterhin Auskunft, sie werden jedoch auf diesen Umstand ausdrücklich hingewiesen.
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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- formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben
Welche Gebühren fallen an?
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Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Geltungsdauer:
2 Jahre
Bearbeitungsdauer
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Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.
Was sollte ich noch wissen?
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Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.
Fachlich freigegeben durch
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Gemeinde Isernhagen; Bundesmeldegesetz
An wen muss ich mich wenden?
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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Frau Martens, Marina | 04281 / 716-261 | 04281 / 716-127 | ||
Frau Pape | 04281 / 716-261 | 04281 / 716-127 | ||
Frau Windler | 04281 / 716-261 | 04281 / 716-127 | ||
Frau Murken | 04281 / 716-261 | |||
Frau Garz, Melina | 04281 / 716-261 | |||
Frau Wolff, Aileen | 04281 / 716-261 | 04281 / 716-127 |