Baugebiet Heeslingen
Die Gemeinde Heeslingen bietet 1 Baugrundstück in Heeslingen „Birkenweg Teil III“ zur Vermarktung an.
Die Grundstücksgröße liegt bei 941 m2.
Der Kaufpreis beträgt 95,00 € je m² inklusive aller öffentlichen und gemeindeeigenen Abgaben
Verbindliche, schriftliche Bewerbungen auf den Ankauf des Baugrundstückes sind bis zum 30.11.2025 postalisch per Einschreiben bzw. Einschreiben-Rückschein oder durch einen verschlossenen Umschlag jeweils mit der Aufschrift „Bewerbung für den Bauplatz im Baugebiet „Birkenweg Teil III“ der Gemeinde Heeslingen“ bei der Samtgemeinde Zeven, Vergabestelle, Am Markt 4, 27404 Zeven einzureichen.
Der Bewerber auf das Baugrundstück muss eine natürliche volljährige Person sein. Eheleute, Mitglieder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder einer eheähnlichen Gemeinschaft gelten als ein Bewerber.
Die interessierten Bewerber haben ihre privaten Voraussetzungen darzulegen. (siehe Anlage: Bewerbung um einen Bauplatz)
Bewerbungen, die nach dem 30.11.2025 eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden.
Dem Grundstückskaufvertrag wird eine Verpflichtung zur Bebauung des Grundstücks mit einem bezugsfertigen Wohnhaus zur 100 %-iger Eigennutzung in einem Zeitraum von 3 Jahren nach der Beurkundung des Kaufvertrages beinhalten. Eine Übertragung des unbebauten Grundstückes an Dritte ist nicht zulässig. Wird ein von Grundstücksinteressenten erworbenes Grundstück innerhalb dieser Frist nicht bebaut, ist die Gemeinde Heeslingen berechtigt die Rückauflassung zu verlangen.
Ansprechpartner:
Die Gemeinde Heeslingen bietet Baugrundstücke in Heeslingen „Birkenweg Teil IV“ zur Vermarktung an.
Die Grundstücksgrößen liegen zwischen ca. 700 m2 bis ca. 1.200 m2.
Nach Fertigstellung der Erschließungsmaßnahmen erfolgt die genaue Parzellierung der Grundstücke.
Der Kaufpreis beträgt 95,00 € je m² inkl. Beiträge für Schmutz- und Regenwasserentsorgung sowie Wasserversorgungsbeitrag
Verbindliche, schriftliche Bewerbungen auf den Ankauf eines Baugrundstückes sind bei der Gemeinde Heeslingen, Am Markt 4, 27404 Zeven einzureichen. Die anhängenden ‚Allgemeinen Verkaufsbedingungen für Baugrundstücke der Gemeinde Heeslingen vom 30.06.2022‘ sind zu beachten.
Der Bewerber auf ein Baugrundstück muss eine natürliche volljährige Person sein. Eheleute, Mitglieder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder einer eheähnlichen Gemeinschaft gelten als ein Bewerber.
Die interessierten Bewerber haben ihre privaten Voraussetzungen, die für die Zuteilung in die einzelnen Gruppen der Richtlinie erforderlich sind, darzulegen. (siehe Anlage: Bewerbung um einen Bauplatz)
Die Grundstückskaufverträge werden eine Verpflichtung zur Bebauung des jeweiligen Grundstücks mit einem bezugsfertigen Wohnhaus in einem Zeitraum von 4 Jahren nach der Beurkundung des Kaufvertrages beinhalten. Eine Übertragung des unbebauten Grundstückes an Dritte ist nicht zulässig. Wird ein von Grundstücksinteressenten erworbenes Grundstück innerhalb dieser Frist nicht bebaut, ist die Gemeinde Heeslingen berechtigt die Rückauflassung zu verlangen.
Ansprechpartner:





