Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Veröffentlicht am: 06.01.2026

In diesem Jahr finden am Sonntag, den 13. September 2026, Kommunalwahlen in Niedersachsen statt. In der Samtgemeinde Zeven werden insgesamt 30 Wahllokale eingerichtet, zu denen 30 Wahlvorstände gehören. Jeder Wahlvorstand besteht in der Regel aus sechs Personen mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen. Zu besetzen sind die Funktionen des Wahlvorstehers, des Schriftführers und der Beisitzer. Zu den Aufgaben der Wahlhelfer*innen gehören unteranderem die Ausgabe der Stimmzettel, die Prüfung der Wahlberechtigung sowie das Auszählen der Stimmen und das Feststellen des Wahlergebnisses im Wahlbezirk. Für die Arbeit im Wahllokal sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Für die Übernahme dieser wahlehrenamtlichen Tätigkeit erhalten die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer als Dankeschön ein Erfrischungsgeld in Höhe von mindestens 50 €. Die Wahl dauert am 13. September 2026 von 8 bis 18 Uhr. Nicht alle Mitglieder des Wahlvorstandes müssen den ganzen Tag über anwesend sein. Sie werden in der Regel in „Schichten“ aufgeteilt. Interessierte, die sich angesprochen fühlen und sich vorstellen können, die Samtgemeinde Zeven bei der Kommunalwahl am 13. September 2026 zu unterstützen, melden sich bitte entweder per Mail: wahlen@zeven.de, telefonisch unter 04281/716164 oder per Post an die Samtgemeinde Zeven, Am Markt 4, 27404 Zeven.