Interessenbekundungsverfahren Wohnbauentwicklung in Heeslingen

Veröffentlicht am: 24.03.2026

Interessenbekundungsverfahren für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 48 „Birkenweg Teil V“

Zur Entwicklung eines neuen Wohnbaugebietes betreibt die Gemeinde Heeslingen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Birkenweg Teil V“. Die Vorplanung des Bebauungsplanes sieht nach derzeitigem Planungsstand die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes in offener Bauweise sowie eine Grundflächenzahl von 0,4 vor. Die zu entwickelnde Fläche hat eine Größe von ca. 1,9 ha. Ein Übersichtsplan zur Lage des Plangebietes sowie ein Flächenschema zum Bebauungsplan können auf der Homepage www.zeven.de eingesehen und heruntergeladen werden.

Zielsetzung der Gemeinde Heeslingen für die dargestellte Quartiersentwicklung ist die Schaffung von sozialem bezahlbarem Wohnraum zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur Sozialwohnraumentwicklung. Hierzu hat die Gemeinde Heeslingen ein Interessenbekundungsverfahren gestartet. Klimaangepasste Grundstücksentwicklungen werden ausdrücklich begrüßt. Zur Umsetzung des Vorhabens werden Partner als Projektentwickler gesucht.  Es wird erwartet: der Erwerb des Grundstückes von der Gemeinde Heeslingen, die Ausführung des Wohnungsbaus nach den Maßgaben des Bebauungsplanes Nr. 48 „Birkenweg, Teil V“, der Betrieb von Mietwohnungen die nach den Richtlinien der Allgemeinen Wohnraumförderung errichtet werden (Sozialwohnung) und nach Bezugsfertigkeit an Berechtigte nach § 3 Abs. 2 des niedersächsischen Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung und Förderung von Wohnquartieren (NWoFG) (Inhaber eines sog. B-Scheines) zu vermieten, die Zeitnahe Umsetzung des Projektes in einem Zeitraum von vier Jahren nach Grundstückserwerb und die Benennung von Referenzobjekten. Interessierte Projektentwickler wenden sich bitte, möglichst mit Benennung von Referenzobjekten, bis zum 05. Mai 2026 an die Gemeinde Heeslingen, Am Markt 4 , 27404 Zeven, Telefon: 04281 / 716154 oder E-Mail: liegenschaften@zeven.de.