Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung 2026

Veröffentlicht am: 21.01.2026

Alle Eigentümer von bebauten Grundstücken im Landkreis erhalten in den kommenden Tagen vom Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises (AWR)die Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung. Die Gebührensätze haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb bittet darum, alle Angaben auf dem Gebührenbescheid sorgfältig zu prüfen, insbesondere hinsichtlich möglicherweise eingetretener Veränderungen, wie z.B. Name, Grundstückseigentümer oder Bankverbindung.

Bitte auch die Behälternummern kontrollieren. Diese sind auf einem seitlich angebrachten Aufkleber an den Restabfall- und Altpapierbehältern zu finden und müssen mit den angegebenen Nummern auf dem Bescheid übereinstimmen. Hat der genutzte Behälter keinen Aufkleber oder stimmt die Behälternummer nicht überein, ist er beim Abfallwirtschaftsbetrieb zu melden.

Anmeldungen und Änderungen nur schriftlich oder online

Anmeldungen und Änderungen können nur schriftlich oder online vorgenommen werden. Ein Änderungsformular ist dem Gebührenbescheid beigefügt. Auch online besteht die Möglichkeit, über die App AWR plus oder die Internetseite www.lk-awr.de unter dem Menüpunkt Service, die Formulare einfach und schnell zu nutzen. Telefonische Änderungsmeldungen können nicht entgegengenommen werden.

Zuständigkeit Gelbe Tonnen

Gelbe Tonnen finden sich nicht auf dem Bescheid, da die Aufstellung und Abholung der Gelben Tonnen nicht im Auftrage des Landkreises durchgeführt wird. Verantwortlich dafür sind die Dualen Systeme Deutschland, die seit Januar 2024 die Firma REMONDIS mit der Durchführung beauftragt haben. Rückfragen können direkt an REMONDIS unter der Telefonnummer 0800-122 32 55 oder per E-Mail an lvp-row@remondis.de gerichtet werden.

Kontakt Abfallwirtschaftsbetrieb

Wer Fragen hat, erreicht den Abfallwirtschaftsbetrieb unter der Telefonnummer 04261 983-3160.