Überhang von Ästen und Zweigen -Gefahrenabwehr
Die in den Bereich von Straßen und Anlagen hineinragenden lebenden Äste und Zweige von Bäumen, Hecken und Sträuchern müssen über Geh- und Radwege bis zu einer Höhe von 2,30 m, über Fahrbahnen, Parkspuren und Plätzen bis zu einer Höhe von 4,20 m beseitigt werden. Überhängende trockene Äste und Zweige sind vollständig zu entfernen.
Die in den Bereich von Straßen und Anlagen hineinragenden lebenden Äste und Zweige von Bäumen, Hecken und Sträuchern müssen über Geh- und Radwege bis zu einer Höhe von 2,30 m, über Fahrbahnen, Parkspuren und Plätzen bis zu einer Höhe von 4,20 m beseitigt werden. Überhängende trockene Äste und Zweige sind vollständig zu entfernen.
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| Frau Pietsch | 04281 / 716-284 | 04281 / 716-206 |





