Eheschließung, Trauung mit ausländischem Partner
Sie haben den Wunsch zu heiraten und mindestens einer von Ihnen hat eine ausländische Staatsangehörigkeit, ist eingebürgert oder im Ausland geboren, dann erkundigen Sie sich möglichst persönlich nach den erforderlichen Unterlage, da diese vom Einzelfall abhängig sind. Beherrscht einer die deutsche Sprache nur unzureichend, ist ein Dolmetscher mitzubringen. Die Anmeldung ist beim Standesamt des Wohnsitzes vorzunehmen.
| VCard | Name | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Frau Kießling, Ute | 04281 / 716-133 | 04281 / 716-135 |
Bearbeitungsgebühren:
- Prüfung der Ehefähigkeit bei Auslandsbeteiligung 75,00 €
zuzüglich je ausländisches Recht 50,00 € - erste Heiratsurkunde 20,00 €
- jede weitere Heiratsurkunde 10,00 €
- Stammbücher 15,00 € bis 30,00 €
Hinweis: Es können weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden entstehen, zum Beispiel für Apostillen, Dolmetscher oder Überprüfungsverfahren.





