Laufendes Verfahren: 40. B-Plan, "Östlich Kreuzberg, Teil II", Weertzen, Gemeinde Heeslingen
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Heeslingen hat in seiner Sitzung am 20.09.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Östlich Kreuzberg, Teil II“, Weertzen, beschlossen.
Mit Beschluss vom 04.05.2023 hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Heeslingen die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 40 "Östlich Kreuzberg, Teil II", Weertzen, gem. § 3 Abs. 2 BauGB bei gleichzeiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Östlich Kreuzberg, Teil II“, Weertzen, sollen die zukünftige Wohnbauentwicklung in der Gemeinde Heeslingen gesichert, die Nachfrage nach Wohnraum gedeckt und eine geordnete städtebauliche Entwicklung angestrebt werden.
Aktueller Verfahrensstand:
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen findet vom 05.06.2023 bis zum 07.07.2023 statt. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
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