Laufendes Verfahren: 100. B-Plan „Auegärten" der Stadt Zeven

Ziel und Zweck der Planung:

Die Stadt Zeven möchte als Mittelzentrum im Zuge der zukünftigen Wohnbauentwicklung und zur weiteren Deckelung der Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken im Stadtgebiet ein neues Wohngebiet ausweisen. Das neue Wohngebiet soll sich in die umliegende Landschaft und Bebauung eingliedern und Raum für Naturerleben, einen Spielplatz sowie einen zentralen Standort für Versorgungsleistungen und Parken bieten.
Darüber hinaus soll der bestehende Gewerbebetrieb an der Ecke Bahnhofstraße / Bickbeen sowie dessen betriebliche Entwicklungsmöglichkeiten planungsrechtlich über die Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebietes abgesichert werden. Um die Nachbarschaft der Nutzungen Wohnen und Gewerbe verträglich zu gestalten, soll zur planerischen Rücksichtnahme und im Sinne des Trennungsgrundsatzes nach § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz ein Urbanes Gebiet als Puffer sowie flächenbezogene Schallleistungspegel ausgewiesen werden. Das Urbane Gebiet soll zudem die weitere Deckung der Nachfrage nach Baugrundstücken für Büro- und Geschäftsgebäude im Stadtgebiet im Rahmen der vorgesehenen Nutzungsdurchmischung sicherstellen.
Ein weiteres Ziel der Planung ist die Berücksichtigung von Aspekten der Klimaanpassung sowie des nachhaltigen Regenwassermanagements.

Aktueller Verfahrensstand:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Zeven hat in seiner Sitzung am 25.08.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100 „Auegärten“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 12.09.2023 öffentlich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden bereits durchgeführt. Da der Entwurf des Bauleitplans nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB geändert wurde, ist eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erforderlich. Der entsprechende Beschluss wurde durch den Ausschuss für Stadtentwicklung am 27.02.2025 gefasst. Alle inhaltlich relevanten Änderungen in der Planzeichnung und der Begründung sind farblich in Rot gekennzeichnet. Es handelt sich hierbei insbesondere um die Nutzungsgrenze C zum Immissionsschutz sowie den Hinweisen zum Insektenschutz bei Beleuchtungen. Die erneute öffentliche Auslegung erfolgt in der verkürzten Frist von zwei Wochen, wobei Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können.

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