Was ist bei Osterfeuern zu beachten?

Veröffentlicht am: 10.03.2025

In allen Gemeinden und Ortsteilen der Samtgemeinde Zeven finden wie nahezu in allen Städten und Gemeinden Niedersachsens zu Ostern die traditionellen Osterfeuer statt.

Diese Veranstaltungen erfreuen sich großer Beliebtheit und werden gern und gut besucht. Als Organisatoren treten häufig örtliche Vereine, Dorfgemeinschaften oder auch Feuerwehren auf. Osterfeuer gehören zu den sogenannten Brauchtumsfeuern, weswegen in aller Regel auch nur je Ort eine Veranstaltung zugelassen werden kann. Private Osterfeuer im Familien- oder Bekanntenkreis fallen nicht unter diesen Begriff und sind deshalb nicht zulässig.

Leider kommt es im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Osterfeuern immer wieder zu Schadensfällen, weil die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen nur unzureichend eingehalten werden. Zum Schutze von Natur und Landschaft sowie zur Sicherheit der Zuschauer weist das Ordnungsamt der Samtgemeinde Zeven insbesondere auf folgende Punkte hin: Um die Belastung der Umwelt so gering wie möglich zu halten, ist das Abbrennen von Osterfeuern grundsätzlich nur im Rahmen der Brauchtumspflege zulässig. Das Abbrennen im privaten Kreise ist daher nicht gestattet. Das Osterfeuer ist rechtzeitig unter Angabe der verantwortlichen Person bei dem jeweiligen Ordnungsamt anzuzeigen, damit die für den Brandschutz zuständigen Institutionen unterrichtet werden können. Zum Schutze der Tierwelt ist das Brennmaterial frühestens 14 Tage zuvor aufzuschichten oder umzuschichten sowie vor dem Abbrennen gründlich abzuklopfen. Lebensstätten der Tiere dürfen nicht vernichtet werden. Hierzu  gehören Bodendecken, Hecken, Gebüsch, Röhricht und Bäume. Auch darf das Feuer nicht mit Flüssigbrennstoffen, Altöl oder anderen Abfällen in Gang gesetzt oder unterhalten werden. Das Verbrennen von Abfällen, Haus- und Sperrmüll, Sondermüll sowie Altreifen ist bei Osterfeuern nicht gestattet. Damit das Feuer ständig unter Kontrolle bleibt und zu jeder Zeit gelöscht werden kann, ist das Osterfeuer von arbeitsfähigen Personen zu beaufsichtigen. Zwischen Feuer und Zuschauer ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten. Alkoholisierte Personen sind vom Feuer fernzuhalten. Es ist darauf zu achten, dass von Gebäuden, Stromleitungen und Wäldern ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten wird, mindestens jedoch 100 m. Gefahrbringender Funkenflug darf nicht entstehen, wobei insbesondere die Windrichtung zu beachten ist. Der Straßenverkehr darf durch Rauch nicht behindert werden. Nach Beendigung des Osterfeuers sind Brandwachen aufzustellen. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle völlig erloschen sein. Die örtlichen Feuerwehren sind angewiesen, das Osterfeuer notfalls abzulöschen, wenn die einzuhaltenden Sicherheitsbestimmungen nicht beachtet werden.