Rücksicht nehmen: Hundekot ordnungsgemäß entsorgen
Rücksicht nehmen: Hundekot ordnungsgemäß entsorgen – Ordnungswidrigkeit bei Nichtbeachtung
Hundekot auf Gehwegen, in Grünanlagen oder am Straßenrand ist nicht nur ärgerlich, sondern stellt auch ein hygienisches Problem dar. Besonders für Fußgängerinnen und Fußgänger – darunter viele Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen – ist es eine Zumutung, wenn Hundekot achtlos liegengelassen wird. Die Samtgemeinde Zeven weist daher erneut darauf hin, dass die Nichtentsorgung von Hundekot eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Wer seinen Hund ausführt, ist verpflichtet, dessen Hinterlassenschaften unverzüglich und ordnungsgemäß zu beseitigen. Rücksichtnahme und Verantwortung sind im Miteinander unerlässlich – auch im Umgang mit tierischen Begleitern. Die allermeisten Hundebesitzerinnen und -besitzer handeln bereits vorbildlich. Für die wenigen Ausnahmen gilt jedoch: Rücksichtslosigkeit hat Konsequenzen. Die Samtgemeinde Zeven appelliert an alle Hundehaltenden: „Helfen Sie mit, unsere Straßen, Wege und Grünflächen sauber zu halten – aus Respekt gegenüber Ihrer Nachbarschaft und der Umwelt“.