Reisedokumente rechtzeitig auf Gültigkeit prüfen
Wie schnell doch die Zeit vergeht - die nächsten Sommerferien stehen schon vor der Tür und dann führen Reisen wieder auch in ferne Länder. Um sich vor unangenehmen Überraschungen zu schützen, weist der BürgerService der Samtgemeinde Zeven darauf hin, dass die Reisedokumente rechtzeitig (spätestens sechs Wochen vor Reiseantritt) auf ihre Gültigkeit hin überprüft werden sollten. Zunächst ist zu klären, welches Reisedokument für die Reise erforderlich ist. Informationen über Einreisebestimmungen sind unter https://www.auswaertiges-amt.de/ oder bei den jeweiligen Konsulaten zu erfahren. Für eine Neubeantragung von Ausweisen ist ein persönlicher Termin im BürgerService im Zevener Rathaus auf jeden Fall notwendig. Kinder unter 16 Jahren müssen bei der Beantragung eines Ausweises in Begleitung eines Elternteils sein. Bei der Beantragung von Reisepässen gilt dies sogar für Kinder unter 18 Jahren. Für Minderjährige wird eine Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten benötigt; es sei denn, ein alleiniges Sorgerecht liegt vor . Dann ist der entsprechende Nachweis mitzubringen und vorzulegen. Mittlerweile kann auch schon für Kinder ab Geburt ein Personalausweis ausgestellt werden. Bei weiteren Fragen steht Ihnen der BürgerService Zeven gerne zur Verfügung. Weitere Erstinformationen sind auch auf der Homepage unter www.zeven.de abrufbar.